Wir unterstüzen individuell Kinder, Jugendliche und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in unserer Einrichtung
Kinder- und Jugendwohnheim "Nordlicht"
Wir wollen jungen Menschen Mut zum Leben geben und sie auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit begleiten In einer Gruppe von 10 Kindern und Jugendlichen (inklusive 2 Inbohutnahmeplätzen) bemühen wir uns, neben dem familienähnlichen Zusammenleben und dem Erwerb sozialer Kompetenzen vor allem die Erziehung und Förderung der Entwicklung jedes einzelnen Heranwachsenden zu fördern.. Unterstützt werden wir dabei von unserem fachübergreifenden Dienst, der heilpädagogische und sonderpädagogische Bedarfe aufdeckt und bearbeitet.
Bei unbegleiteten minderjährigen
Ausländern kümmern wir uns über unser Dolmetscherbüro, um die Organisation
von Sprachmittlern respektive
Dolmetschern zur Überwindung sprachlicher Hürden
in der Verständigung. Außerdem kümmern wir uns um die Feststellung
des schulischen
Werdeganges und Eruierung des potentiellen kognitiven
Leistungslevels um die Betroffenen in eine geeignete Schulform überführen zu
können.
rechtliche Grundlagen:
- § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
- § 35 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
- § 41 SGB VIII Leistungen für junge Volljährige
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